Per sofort kann bereits mit 17 Jahren die Fahrausbildung begonnen werden. Die Prüfung kann jedoch frühestens am 18. Geburtstag nach der einjährigen Lernphase abgelegt werden! Wenn der
Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag angefordert wird muss jedoch in jedem Falle die einjährige Lernphase durchlaufen werden!
Für detailliertere Informationen rufen Sie mich doch bitte an.