Per sofort kann bereits mit 17 Jahren die Fahrausbildung begonnen werden. Die Prüfung kann jedoch frühestens am 18. Geburtstag nach der einjährigen Lernphase abgelegt werden! Wenn der Lernfahrausweis vor dem 20. Geburtstag angefordert wird muss jedoch in jedem Falle die einjährige Lernphase durchlaufen werden!
Für detailliertere Informationen rufen Sie mich doch bitte an.
Seit dem 1.1.2021 gelten neue Bestimmungen betreffend der praktischen Motorradgrundschulung.
Unter anderem ist das Fahren von 125ccm Maschinen neu ab 16 Jahren bereits möglich! Neu müssen für sämtliche Kategorien einmalig alle drei Kurse besucht werden! Nach Erhalt der entsprechenden Kategorie sind die Kurse unbefristet gültig und müssen bei einem allfälligen Aufstieg in eine höhere Kategorie nicht wiederholt werden.
Für eine individuelle Beratung rufen Sie mich doch unverbindlich an.